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bible 4179472 640 pixabay CCo KatineArtPFARRMITTEILUNGEN vom 30.01. bis 13.02.2022 

Hl. Messen in der Ramsau: Samstags um 17.30 Uhr, sonntags um 10.00 Uhr

Gebetsanliegen des Papstes für Februar

Wir beten für alle Frauen des geweihten Lebens, dankbar für ihre Sendung und ihren Mut, neue Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu suchen und zu finden.

                                                                                                                      Euer Pfarrer Slavomír

 

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz

Damit Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können, müssen untenstehende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Für Gottesdienste gelten folgende Regelungen:

  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1 Meter
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend

Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Diese sollen sich in der Sakristei melden und die ärztliche Bestätigung vorweisen.

  • Hände bitte desinfizieren
  • Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
  • Beim Gang zur Kommunion ist ein ausreichender Abstand einzuhalten
  • Handkommunion ist dringend empfohlen, Mundkommunion ist nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird

 

  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten