PFARRMITTEILUNGEN vom 23.05. bis 06.06.2021
Gebetsanliege des Papstes für Juni
Beten wir für die jungen Menschen, die sich mit Unterstützung einer christlichen Gemeinschaft auf die Ehe vorbereiten. Sie mögen wachsen in Liebe durch Großherzigkeit, Treue und Geduld.
Gemeindegesang
Der Gemeindegesang ist in reduzierter Form wieder möglich (siehe Rahmenordnung). In unserer Pfarre wird zu folgenden Messteilen gesungen:
Eingangslied (2 Strophen), Gloria (wenn vorgesehen), Zwischengesang (1 Strophe), Sanctus, Schusslied (1 Strophe), bei allen anderen Messteilen Orgelspiel.
Fronleichnam
Wir werden heuer das Fronleichnamsfest in geänderter Form begehen. Wir beginnen um 10.00 Uhr beim 1. Altar (Singraber) mit der feierlichen Prozession und ziehen dann zum 2. Altar (Brunnen) und weiter zum 3. Altar (Deimbacher). Der 4. Altar ist dann der Altar in der Kirche, wo wir gemeinsam die hl. Messe feiern. Ältere Menschen, für die der Weg zu beschwerlich ist, können ab ca. 10.30 Uhr in der Kirche auf uns warten. Bei Schlechtwetter beginnen wir gleich in der Kirche.
Euer Pfarrer Slavomír
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz
für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 19. Mai 2021
Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
- FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern, auch beim Gang zur Kommunion.
- Handkommunion ist dringend empfohlen; mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist.
- Der Gemeindegesang ist aufgrund der aktuellen Situation wieder möglich, muss aber im Hinblick auf dessen Dauer und Umfang reduziert werden. (Gloria (wenn vorgesehen), Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Sanctus und ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied)
- Religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung) sind unter Einhaltung der allgemeinen Regeln der geltenden Rahmenordnung und mit einem entsprechenden Präventionskonzept möglich.
- Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen müssen unbedingt vermieden werden.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
- Begräbnisse: In der Kirche gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung. Auf dem Friedhof ist die Personenzahl nicht mehr limitiert.