PFARRMITTEILUNGEN vom 21.02. bis 07.03.2021
Hl. Messen in Ramsau: Samstags um 17.30 Uhr, sonntags um 08.30 Uhr
Gebetsanliegen des Papstes für März
Beten wir darum, das Bußsakrament in neuer Tiefe erfahren zu dürfen, um so die grenzenlose Barmherzigkeit Gottes besser zu verkosten.
Fastenaktion 2021
Das Hilfswerk Fastenaktion ist eine Einrichtung der Diözese St. Pölten und ruft wieder zur Unterstützung von kirchlichen Hilfsprojekten in Österreich, Afrika, Asien und Lateinamerika auf. Ab heute, dem ersten Fastensonntag, liegen für die Fastenaktion 2021 die traditionellen Fastenwürfel und Folder mit genaueren Informationen zur Aktion zum Mitnehmen im Vorraum der Kirche bereit. Sie sollen dazu ermuntern, in den Wochen vor Ostern den Konsum einzuschränken und das Ersparte Notleidenden zu spenden. Bitte die Fastenwürfel bis spätestens Sonntag, dem 11.04.2021 wieder in die Kirche bringen.
Kirchenrechnung 2020
Die Kirchenrechnung 2020 wurde vom Pfarrkirchenrat in der Sitzung am 12.02.2021 geprüft und liegt am Freitag, dem 26.02.2021 zur Einsichtnahme in der Pfarrkanzlei im Rahmen der Kanzleistunde auf.
Änderung der E-Mail-Adresse!
Die E-Mail-Adresse der Pfarre hat sich geändert, die neue lautet: pfarramt@pfarrekaumberg.at.
Euer Pfarrer Slavomír
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
Ab Sonntag, 7. Februar sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
Es gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
Zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie
- Desinfizieren der Hände
- Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist das
- Tragen von FFP2-Masken während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend und der
- Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
- und beim Gang zur Kommunion unbedingt einzuhalten.
- Handkommunion ist dringend empfohlen.
- Die Absperrung jeder zweiten Bank bitte nicht eigenwillig entfernen.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
- Feiern der Taufe können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
- Bei Begräbnissen müssen am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden, diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.