PFARRMITTEILUNGEN vom 25.04. bis 09.05.2021 

Hl. Messen in Ramsau: Samstags um 17.30 Uhr, sonntags um 08.30 Uhr

Gebetsanliege des Papstes für Mai

Beten wir für die in der Welt der Finanzen Verantwortlichen, dass sie zusammen mit den Regierungen diese Welt gut ordnen und so die Bürger vor den Gefahren der von der Realwirtschaft entkoppelten Finanzmärkte schützen.

Erstkommunion 2021

Wir feiern die Erstkommunion in unserer Pfarre am 27. Juni 2021 um 10.30 Uhr bei Schönwetter im Pfarrgarten. Bei Schlechtwetter müssen wir in die Pfarrkirche ausweichen. Diese Feier ist ausschließlich für die Erstkommunionkinder und ihre Familien gedacht. Die hl. Messe für die Pfarrgemeinde feiern wir an diesem Sonntag um 09.30 Uhr. Die Eltern bekommen von mir noch eine eigene Information, die in der Schule ausgeteilt wird.

                                                                                                                          Euer Pfarrer Slavomír

 

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz

zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 23. März 2021)

 

Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen in den drei östlichen Bundesländern haben die Bischöfe der Ostregion verfügt, dass die öffentlichen Gottesdienste nur unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage gelten folgende Regelungen:

  • FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes
  • Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, auch beim Gang zur Kommunion
  • Handkommunion ist dringend empfohlen
  • Gesänge sollen weiterhin bis zu vier Solisten übernehmen
  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen müssen unbedingt vermieden werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Feiern der Taufe können nur im kleinsten Kreis stattfinden.
  • Bei Begräbnissen müssen am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden, diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.