Bitte bringen Sie zur Anmeldung Folgendes mit:
Vom Kind:
- Geburtsurkunde
Von den Eltern:
- Trauungsschein
- Taufscheine beider Eltern
- Heiratsurkunde (falls nur standesamtlich verheiratet)
Von ledigen Müttern:
- Taufschein der Mutter
- Taufschein des Vaters, wenn dieser auf der Geburtsurkunde eingetragen ist
- Vaterschaftsanerkennung und eventuell Namensgebung
Vom Taufpaten, von der Taufpatin:
- Taufschein
- Trauungsschein (falls verheiratet)
Voraussetzung für den Taufpaten /die Taufpatin:
Der Taufpate /die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate /die Patin muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Er/sie soll mindestens 16 Jahre alt sein und ein christliches Leben führen, um den Glauben lebendig zu bezeugen.
Sehr zu empfehlen sind zwei Paten – dann sollten es ein Pate und eine Patin sein