Bitte bringen Sie zur Anmeldung Folgendes mit:

 

Vom Kind:

  • Geburtsurkunde

Von den Eltern:

  • Trauungsschein
  • Taufscheine beider Eltern
  • Heiratsurkunde (falls nur standesamtlich verheiratet)
Von ledigen Müttern:
  • Taufschein der Mutter
  • Taufschein des Vaters, wenn dieser auf der Geburtsurkunde eingetragen ist
  • Vaterschaftsanerkennung und eventuell Namensgebung

 

Vom Taufpaten, von der Taufpatin:

  • Taufschein
  • Trauungsschein (falls verheiratet)

 

Voraussetzung für den Taufpaten /die Taufpatin:

Der Taufpate /die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate /die Patin muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Er/sie soll mindestens 16 Jahre alt sein und ein christliches Leben führen, um den Glauben lebendig zu bezeugen.

Sehr zu empfehlen sind zwei Paten – dann sollten es ein Pate und eine Patin sein